Die Regeln im Überblick
Handelsrecht, Steuerrecht und die Fälle dazwischen.
Höchstens 12 Monate
Kalenderjahr als Regelfall
Abweichendes Wirtschaftsjahr
Rumpfgeschäftsjahr
Versteuerung
Fristen laufen ab Stichtag
Gründung, Umstellung, Liquidation — die drei Rumpfjahr-Fälle
Wann ein verkürztes Geschäftsjahr entsteht und was dann gilt.
Gründung: Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Errichtung der Gesellschaft und endet am satzungsmäßigen Stichtag — häufig ein Rumpfjahr von wenigen Monaten. Auch dafür sind Bilanz, GuV und (bei Kapitalgesellschaften) Anhang aufzustellen und offenzulegen; die Größenklassen-Schwellenwerte der Bilanzsumme und Umsatzerlöse werden dabei nicht zeitanteilig umgerechnet, die Umsatzgröße eines Rumpfjahres fällt aber naturgemäß kleiner aus.
Umstellung: Wer vom Kalenderjahr auf ein abweichendes Geschäftsjahr wechselt (oder zurück), schiebt ein Rumpfjahr ein. Handelsrechtlich genügt die Satzungsänderung; steuerlich ist die Umstellung auf ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr nur im Einvernehmen mit dem Finanzamt wirksam — der Antrag sollte mit betrieblichen Gründen (Saisonverlauf, Konzernstichtag) begründet werden.
Liquidation: Mit der Auflösung beginnt ein neues (Rumpf-)Geschäftsjahr; für die Abwicklung gelten eigene Rechnungslegungspflichten. Jahresabschluss.io führt Geschäftsjahre flexibel — inklusive Rumpfjahren — und übernimmt die Vorjahreswerte korrekt in den Folgeabschluss.
Weiterführende Seiten
Lexikon: Bilanzstichtag | Fristenrechner | Lexikon: Größenklassen | Lexikon: Inventur | Lexikon: Buchführungspflicht