Welche Software erstellt den Jahresabschluss wirklich?
Elf Anbieter, zehn Kriterien, geordnet nach dem Umfang der Abschlusserstellung – zusammengestellt aus den Preis- und Produktseiten der Anbieter am 5. Oktober 2026.
„Jahresabschluss-Software“ ist ein weiter Begriff. Viele Programme, die so beworben werden, erstellen Auswertungen aus der laufenden Buchhaltung – eine GuV-Übersicht oder eine Summen- und Saldenliste. Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht aber nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang; ab der mittelgroßen Größenklasse kommt der Lagebericht hinzu, nur kleine Gesellschaften sind davon befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Dazu kommen drei Lieferungen, die jedes Jahr anfallen: die E-Bilanz an das Finanzamt nach § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG, die Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung und die Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB. Die Tabelle zeigt, welcher Anbieter welchen Schritt abdeckt.
| Anbieter | Modell | Bilanz/GuV | Anhang | E-Bilanz an ELSTER | KSt/GewSt | Offenlegungsdatei | Preis | Steuerberater-Freigabe | Sprache |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jahresabschluss.io | Self-Service-Software, KI-gestützt | ja – vollständiger HGB-Abschluss aus der Saldenliste | ja, dazu Lagebericht | ja, direkt über ELSTER mit Transferticket; 20 € je Wirtschaftsjahr; AG, SE und KGaA derzeit gesperrt | ja – gewöhnliche Fälle direkt an ELSTER, 50 € je Erklärung; Erstellen und amtliche Prüfung kostenlos | ja – XML/XBRL und PDF; die Einreichung beim Unternehmensregister nehmen Sie selbst vor | erster Abschluss je Arbeitsbereich gratis; danach Festpreis 250 € (kleinst), 500 € (klein), 2.500 € (mittelgroß), 5.000 € (groß); kein Abo | nein – keine Steuerberatung, keine Abschlussprüfung | Deutsch und Englisch (Oberfläche); der Abschluss selbst immer auf Deutsch |
| Mika (getmika.de) | Self-Service mit KI-Führung | ja (GmbH, UG, AG) – aus der laufenden Buchführung | ja | ja, über den Partner eBilanzPlus | ja (KSt, GewSt, USt-Jahreserklärung), Einreichung aus Mika | ja (Bundesanzeiger-XML) | Jahresabschluss ab 600 €; laufende Buchhaltung 49 bis 99 €/Monat | nein – Freigabe durch die Geschäftsführung | Website Deutsch und Englisch |
| Steuernaut | Self-Service für Holdings und Gesellschaften mit wenigen Buchungen | ja, mit Jahresabschluss als XBRL zur Offenlegung | nicht belegt | ja – gehört zum Jahresabschluss | ja (KSt mit Jahresabschluss, GewSt), dazu UStVA | ja – Offenlegung gehört zum Jahresabschluss | 300 € je Geschäftsjahr einer UG oder GmbH (60 Guthaben zu je 5 €); Selbstständige 150 € | nein – keine Steuerberatung | Deutsch |
| OnlineBilanz.de (OnlineBilanz AG, Stuttgart) | Software, wahlweise mit Steuerberaterprüfung | ja | ja (Bestandteil des Jahresabschlusses) | ja | ja (KSt, GewSt, USt) | ja | ab 499,95 € netto je Geschäftsjahr; laufende Betreuung laut Angebot | wahlweise – Entwurf zur eigenen Verwendung oder Einreichung mit Steuerberaterprüfung | Deutsch |
| Norman (norman.finance) | Buchhaltung + Steuern | im Max-Plan („Annual accounts with E-Bilanz“) | nicht belegt | ja, im Max-Plan | ja, im Max-Plan („Corporate & trade tax“) | verkürzte Bilanz als PDF zum Einreichen | Companies: Free 0 €, Pro 12 €/Monat, Max 52 €/Monat bei jährlicher Abrechnung | nicht belegt | Englisch |
| Lexware Office | Selbstbucher-Buchhaltung | GuV- und EÜR-Berichte zur Vorbereitung | nein | kein eigener Versand | nicht belegt | nein | S 7,90 / M 12,90 / L 21,90 / XL 32,90 €/Monat netto; Aktionspreise zeitweise niedriger | über den eigenen Steuerberater | Deutsch |
| sevDesk | Selbstbucher-Buchhaltung | EÜR/GuV | nicht belegt | kein eigener Versand | nicht belegt | nicht belegt | Kostenlos 0 / Rechnung 8,90 / Buchhaltung 19,90 / Buchhaltung Pro 27,90 €/Monat bei 24 Monaten; Aktionspreise zeitweise niedriger | Jahresabschluss über das Steuerberaterportal | Deutsch |
| eBilanzOnline (Bundesanzeiger Verlag) | E-Bilanz-Werkzeug | nein – setzt fertige Bilanz/GuV voraus | nicht belegt | ja | nicht belegt | ja | 39 € zzgl. USt je Übertragung; Staffelpreise bis 10 € ab 150 Übertragungen | nicht belegt | Deutsch |
| eBilanz+ | E-Bilanz-Werkzeug | E-Bilanz online erstellen | nicht belegt | ja; Validieren kostenlos | nicht belegt | ja | 35 € zzgl. USt je verbindlicher Übermittlung; Eröffnungsbilanz kostenlos | nicht belegt | Deutsch |
| myebilanz | Windows-Programm | Bilanz und GuV als Bestandteile der E-Bilanz | nicht belegt | ja, mit eigenem ELSTER-Zertifikat | nicht belegt | XML/XBRL-Datei zur Veröffentlichung, nur mit PLUS | Basis kostenlos; PLUS 34,95 € zzgl. USt je Wirtschaftsjahr | nicht belegt | Deutsch |
| Kanzlei-Software (nur über Steuerberater-Kanzleien) | Kanzlei-Software | über die Kanzlei | über die Kanzlei | über die Kanzlei | über die Kanzlei | über die Kanzlei | auf Anfrage; dazu Honorar nach StBVV | ja – die Kanzlei erstellt und verantwortet | Deutsch |
„nein“ = laut Preis- oder Produktseite des Anbieters nicht enthalten; „nicht belegt“ = am 5. Oktober 2026 auf der Anbieterseite nicht genannt – das bedeutet nicht, dass es fehlt. Preise laut Anbieterangaben am 5. Oktober 2026, netto oder brutto wie dort ausgewiesen. Jahresabschluss.io ist Herausgeber dieses Vergleichs und selbst Anbieter.
Kanzlei-Software: der Weg über den Steuerberater
Vollständig, mit Berufsträger – und nicht direkt für Unternehmen zugänglich.
Der klassische Weg: Das Unternehmen übergibt Belege oder die Saldenliste an die Kanzlei, dort entstehen Bilanz, GuV, Anhang, E-Bilanz, Steuererklärungen und die Offenlegung in der Kanzlei-Software. Der Zugang läuft über die Kanzlei, Lizenzpreise werden auf Anfrage genannt. Hinzu kommt das Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung: Für die Aufstellung von Bilanz und GuV sieht § 35 Abs. 1 Nr. 1 StBVV 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B vor (Mittelgebühr 25/10); der Anhang wird nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StBVV gesondert bewertet, die beratende Mitwirkung am Lagebericht nach § 35 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c StBVV. Gegenstandswert ist das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung (§ 35 Abs. 2 StBVV).
Dafür bekommt das Unternehmen, was Software allein nicht liefert: einen Berufsträger, der den Abschluss fachlich verantwortet, steuerlich berät und gegenüber dem Finanzamt vertritt. Was Jahresabschluss.io hier nicht bietet: Steuerberatung, eine Freigabe durch Berufsträger und die Vertretung gegenüber Behörden. Die Software erstellt den Abschluss; unterschrieben wird er nach § 245 HGB von den gesetzlichen Vertretern, nicht von der Software und nicht von uns.
Für wen: Unternehmen, die die Abschlussarbeit vollständig abgeben wollen, prüfungspflichtige Gesellschaften ab der mittelgroßen Klasse (§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB) und Fälle mit steuerlichen Sonderfragen.
Jahresabschluss aus der Saldenliste erstellen
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
Selbstbucher-Buchhaltung: Lexware Office, sevDesk und Norman
Stark im laufenden Jahr, mit Berichten zur Vorbereitung – der Abschluss selbst entsteht woanders.
Lexware Office (S 7,90 / M 12,90 / L 21,90 / XL 32,90 € je Monat netto) und sevDesk (Kostenlos 0 / Rechnung 8,90 / Buchhaltung 19,90 / Buchhaltung Pro 27,90 € je Monat bei 24 Monaten Laufzeit; beide zeitweise mit Aktionspreisen) sind Programme für die laufende Buchhaltung: Belege, Rechnungen, Umsatzsteuer-Voranmeldung. Für den Jahresabschluss liefern sie Berichte zur Vorbereitung – Lexware Office GuV- und EÜR-Berichte, sevDesk EÜR und GuV. Lexware Office nennt ausdrücklich keinen Anhang und keine Offenlegungsdatei; sevDesk verweist den Jahresabschluss an das Steuerberaterportal. Die E-Bilanz versendet keines der beiden Programme selbst.
Norman (norman.finance) richtet sich englischsprachig an Freelancer sowie GmbH und UG und bündelt Buchhaltung mit Steuern; die Preisseite nennt drei Tarife: Free, Pro für 12 €/Monat und Max für 52 €/Monat bei jährlicher Abrechnung. Erst der Max-Plan führt „UStVA & ZM filing, Corporate & trade tax, Annual accounts with E-Bilanz“ und eine verkürzte Bilanz als PDF zum Einreichen auf. Ein Anhang ist auf der Preisseite nicht belegt.
Was Jahresabschluss.io hier nicht bietet: einen Buchhaltungstarif unter 95 € je Gesellschaft und Monat und einen dauerhaft kostenlosen Tarif. Wer die laufende Buchhaltung bereits in einem dieser Programme führt, kann sie dort belassen – der Abschluss entsteht aus der exportierten Summen- und Saldenliste. Wie das mit den beiden Programmen konkret aussieht, zeigen die Seiten Lexware und der Jahresabschluss und sevDesk-Alternative.
Self-Service-Abschlussportale: Steuernaut, Mika, Jahresabschluss.io
Software, die dort ansetzt, wo die Buchhaltung endet – ohne Steuerberater, unter Verantwortung der Geschäftsführung.
Steuernaut rechnet über Guthaben zu je 5 € ab: Ein Geschäftsjahr einer UG oder GmbH kostet 60 Guthaben, also 300 €, Selbstständige zahlen 150 €. Enthalten sind Körperschaftsteuer mit Jahresabschluss; Gewerbesteuer, Offenlegung und E-Bilanz gehören nach Anbieterangaben dazu und werden nicht getrennt berechnet. Der Anbieter nennt als Zielgruppe vermögensverwaltende Holdings und Gesellschaften mit wenigen Buchungen und schließt operative GmbH mit mehr als etwa 50 Buchungen im Jahr, Unternehmen mit Angestellten sowie Import, Export und Konzern aus; Steuerberatung ist nicht enthalten. Mika (getmika.de, Jahresabschluss ab 600 €) bereitet Bilanz, GuV und Anhang nach HGB aus der laufenden Buchführung vor, für GmbH, UG und AG; Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung werden aus Mika eingereicht, die E-Bilanz läuft über den Partner eBilanzPlus, die Bundesanzeiger-XML für die Offenlegung ist enthalten.
Jahresabschluss.io erstellt aus der hochgeladenen Saldenliste (CSV, Excel, PDF) Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB, dazu die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister (XML/XBRL und PDF), die E-Bilanz für 20 € je Wirtschaftsjahr direkt über ELSTER mit Transferticket sowie die Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung: Erstellen und amtliche Prüfung sind kostenlos, der direkte Versand an ELSTER kostet 50 € je Erklärung und deckt gewöhnliche Fälle der Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 ab. Der erste Abschluss je Arbeitsbereich ist gratis, danach kostet ein Abschluss 250 € (kleinst), 500 € (klein), 2.500 € (mittelgroß) oder 5.000 € (groß); e.K., OHG, KG, GbR und PartG im einfachen Regime 250 €. Kein Abo. Was das im Vergleich zum Steuerberaterhonorar bedeutet, rechnet die Seite Jahresabschluss-Kosten vor.
Was Jahresabschluss.io nicht bietet: ein Jahrespaket wie Steuernaut (300 € je Geschäftsjahr), eine Freigabe durch Steuerberater, Steuerberatung und Abschlussprüfung. Die E-Bilanz ist für AG, SE und KGaA derzeit gesperrt, und an das Unternehmensregister wird nicht direkt übermittelt – die Software erzeugt die Einreichungsdatei. Für wen: GmbH, UG, eG und Personengesellschaften, die selbst buchen oder eine Saldenliste bekommen und den Abschluss unter eigener Verantwortung nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB aufstellen.
Software plus Steuerberater: OnlineBilanz
Online erfassen, Berufsträger geben frei – der Hybrid zwischen Portal und Kanzlei.
OnlineBilanz.de (OnlineBilanz AG, Stuttgart) bietet zwei Wege: den Entwurf zur eigenen Verwendung und die Einreichung mit Steuerberaterprüfung, bei der der beauftragte Steuerberater prüft, korrigiert und übermittelt. Zum Abschlusspaket gehören nach Anbieterangaben Bilanz, GuV, Anhang, Anlagenspiegel, E-Bilanz, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung sowie die Offenlegung beim Unternehmensregister. Preis: ab 499,95 € netto je Geschäftsjahr; der Preis einer laufenden Betreuung ergibt sich aus dem Angebot.
Das Modell beantwortet die Frage, die reine Software offen lässt: Wer trägt die fachliche Verantwortung? Was Jahresabschluss.io im Vergleich dazu nicht bietet: die Prüfung durch einen Steuerberater, die Steuererklärung als Beratungsleistung und eine laufende Betreuung. Umgekehrt zahlt man bei OnlineBilanz je Abschluss mindestens 499,95 € netto; bei Jahresabschluss.io ist der erste Abschluss gratis, ein Abschluss der Kleinstkapitalgesellschaft kostet danach 250 €.
Welche Kriterien entscheiden?
Acht Fragen, die die Auswahl einengen – vor jedem Preisvergleich.
| Kriterium | Die Frage | Warum es entscheidet |
|---|---|---|
| Rechtsform | GmbH, UG, AG, eG oder Personengesellschaft? | Kapitalgesellschaften brauchen Anhang und Offenlegung (§ 264 Abs. 1 Satz 1, § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB); Einzelkaufleute und Personengesellschaften außerhalb des § 264a HGB nur Bilanz und GuV (§ 242 Abs. 3 HGB). Nicht jede Software deckt jede Rechtsform – Jahresabschluss.io übermittelt die E-Bilanz für AG, SE und KGaA derzeit nicht. |
| Größenklasse | Kleinst, klein, mittelgroß oder groß nach § 267 Abs. 1 bis 3 und § 267a Abs. 1 HGB? | Sie bestimmt Gliederungstiefe, Anhangumfang, Lageberichtspflicht und bei vielen Anbietern den Preis. Maßgeblich sind zwei von drei Merkmalen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen (§ 267 Abs. 4 Satz 1 HGB); Rechner: Größenklassen-Rechner. |
| Prüfungspflicht | Mittelgroß oder groß (§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB)? | Dann prüft ein Abschlussprüfer, und die Software muss prüffähige Unterlagen liefern – Anlagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel, Vorjahresvergleich. Keine der verglichenen Softwares ersetzt die Prüfung. |
| Wer unterschreibt | Nur die gesetzlichen Vertreter (§ 245 HGB) oder zusätzlich ein Berufsträger? | Reine Software (Steuernaut, Mika, Jahresabschluss.io) lässt die Verantwortung bei der Geschäftsführung; OnlineBilanz und Kanzlei-Software stellen einen Steuerberater dazu. |
| Datenquelle | Saldenliste aus vorhandener Buchhaltung oder Buchhaltung im selben System? | Abschlussportale lesen eine Saldenliste (CSV, Excel, PDF) ein; Buchhaltungsprogramme liefern sie, erstellen den Abschluss aber nicht selbst. Wer wechseln will, prüft zuerst den Export. |
| Anhangpflicht | Kleinstkapitalgesellschaft mit Angaben unter der Bilanz (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB) oder voller Anhang nach §§ 284 bis 288 HGB? | Wer den Anhang braucht, scheidet Lexware Office aus (ausdrücklich kein Anhang); bei sevDesk läuft er über den Steuerberater; die Portale erstellen ihn selbst. |
| Kosten pro Jahr | Abschluss + E-Bilanz + Steuererklärungen + laufende Lizenz? | Das Bündel rechnen: Buchhaltungsabo mal zwölf plus Steuerberaterhonorar nach § 35 StBVV gegen Festpreis je Abschluss oder Jahrespreis. Hilfe: Jahresabschluss-Kosten. |
| Ausstiegskosten | Wie kommen die Daten wieder heraus? | Saldenliste, Buchungsjournal und der Abschluss als PDF und XML sollten exportierbar sein. Ein Abo mit Laufzeit (die sevDesk-Preise gelten bei 24 Monaten) bindet länger als ein Preis je Abschluss. |
Wann ist ein Steuerberater trotzdem richtig?
Software ersetzt Arbeit, nicht Verantwortung.
Ein Steuerberater ist der richtige Weg, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:
- Die Gesellschaft ist prüfungspflichtig (mittelgroß oder groß, § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB), und der Abschlussprüfer erwartet einen fachlich vorbereiteten Abschluss.
- Es liegen steuerliche Sonderfälle vor – Organschaft, Umwandlung, Auslandsbezug, Verlustvorträge mit Gesellschafterwechsel.
- Bilanzierungsentscheidungen verlangen Ermessen: Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB, Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB, das Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten nach § 248 Abs. 2 HGB.
- Die Geschäftsführung will nicht unterschreiben, ohne dass ein Berufsträger den Abschluss gesehen hat.
- Eine Bank oder ein Investor verlangt einen von einem Steuerberater erstellten Abschluss.
Für eine kleine GmbH oder UG mit übersichtlichen Geschäftsvorfällen und eigener Buchhaltung ist der Abschluss dagegen Arbeit nach festen Regeln – § 266 HGB für die Bilanz, § 275 HGB für die GuV, §§ 284 bis 288 HGB für den Anhang – und damit Software-Aufgabe. Beide Wege lassen sich kombinieren: Der Abschluss entsteht in der Software, der Steuerberater prüft ihn vor der Feststellung. Mehr dazu: Software oder Steuerberater und Jahresabschluss ohne Steuerberater.
Methodik und Offenlegung
Stand des Vergleichs: 5. Oktober 2026. Quellen für die Angaben zu Drittanbietern sind ausschließlich deren öffentliche Preis- und Produktseiten an diesem Tag (onlinebilanz.de, steuernaut.de, getmika.de, norman.finance, lexware.de, sevdesk.de, ebilanzonline.de, ebilanzplus.de, myebilanz.de). Funktionen, die dort nicht genannt sind, stehen als „nicht belegt“, nicht als „nicht vorhanden“. Die Wettbewerberprodukte wurden nicht getestet; wiedergegeben sind ihre eigenen Angaben. Herausgeber ist Jahresabschluss.io (MLR Ventures GmbH, Berlin) – ein Anbieter, der selbst im Vergleich steht. Genannte Marken gehören ihren Inhabern; es besteht keine geschäftliche Verbindung. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der Anbieter; Preise ändern sich.
Verwandte Vergleiche: E-Bilanz-Software im Vergleich (nur § 5b EStG) und Bilanzsoftware (die Kategorie erklärt).
Quellen und nächster Schritt
Stand: September 2026
- § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung; Anhang und Lagebericht
- § 267 HGB – Größenklassen
- § 267a HGB – Kleinstkapitalgesellschaften
- § 245 HGB – Unterzeichnung
- § 316 HGB – Pflicht zur Prüfung
- § 325 HGB – Offenlegung; § 326 HGB – Erleichterungen für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften
- § 5b EStG – Elektronische Übermittlung von Bilanzen
- § 42a GmbHG – Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses
- § 35 StBVV – Abschlussarbeiten
- § 6 StBerG – Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
- Preis- und Produktseiten der Anbieter, abgerufen am 5. Oktober 2026: onlinebilanz.de, steuernaut.de, getmika.de, norman.finance, lexware.de, sevdesk.de, ebilanzonline.de, ebilanzplus.de, myebilanz.de
- Produktfakten Jahresabschluss.io: jahresabschluss.io/product-facts.json (Stand 22. September 2026)
Nächster Schritt: Jahresabschluss mit Jahresabschluss.io – Saldenliste hochladen, Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht als Entwurf prüfen und freigeben; der erste Abschluss je Arbeitsbereich ist gratis. Keine Steuerberatung, keine Abschlussprüfung.
E-Bilanz-Software-Vergleich | Bilanzsoftware | Jahresabschluss-Kosten | Jahresabschluss ohne Steuerberater | Software vs. Steuerberater | Lexware-Alternative | sevDesk-Alternative