Bilanzgliederung

HGB Bilanzgliederung nach § 266 – Aktiva und Passiva

Die Bilanz nach HGB folgt einer festen Gliederung. § 266 HGB gibt die Struktur für Aktiva und Passiva vor. Hier finden Sie den vollständigen Aufbau und die Unterschiede nach Größenklasse.

Stand:

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Aktiva – die Vermögensseite

Die linke Seite der Bilanz zeigt, worin das Unternehmen investiert hat.

A. Anlagevermögen: I. Immaterielle Vermögensgegenstände – II. Sachanlagen – III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen: I. Vorräte – II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände – III. Wertpapiere – IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

C. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)

D. Aktive latente Steuern (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: Wahlrecht bei einer insgesamt entstehenden Steuerentlastung nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB)

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Passiva – die Kapitalseite

Die rechte Seite der Bilanz zeigt, woher das Kapital kommt.

A. Eigenkapital: I. Gezeichnetes Kapital – II. Kapitalrücklage – III. Gewinnrücklagen – IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag – V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen: Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen, sonstige Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten: Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten

D. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)

E. Passive latente Steuern (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: Ansatzpflicht bei einer insgesamt entstehenden Steuerbelastung nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Latente Steuern nach Größenklasse

Kleine Kapitalgesellschaften einschließlich Kleinstkapitalgesellschaften sind nach § 274a Nr. 4 HGB von der Anwendung des § 274 HGB befreit. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gilt diese Befreiung nicht. Maßgeblich sind Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen.

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Verkürzte vs. vollständige Gliederung

Die Gliederungstiefe hängt von der Größenklasse ab.

Kleinstkapitalgesellschaft

Nur Hauptpositionen: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten. Keine Untergliederung.

Kleine Kapitalgesellschaft

Buchstaben und römische Zahlen: z. B. A. Anlagevermögen, I. Immaterielle Vermögensgegenstände, II. Sachanlagen.

Mittelgroß / Groß

Vollständige Gliederung mit arabischen Zahlen: z. B. I.1. Konzessionen, I.2. Geschäfts- oder Firmenwert.

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Häufige Fragen

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Die verkürzte Gliederung (für kleine Kapitalgesellschaften) zeigt nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten. Die vollständige Gliederung enthält zusätzlich die arabisch bezifferten Unterpositionen.

Nein. Die Gliederung nach § 266 HGB ist verbindlich. Aktiva und Passiva müssen in der vorgegebenen Reihenfolge dargestellt werden.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind Ausgaben vor dem Stichtag, die Aufwand für die Folgeperiode darstellen. Passive RAP (PRAP) sind Einnahmen vor dem Stichtag, die Ertrag für die Folgeperiode darstellen.

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