Steuern

Gewerbesteuer und Jahresabschluss – GewSt fuer GmbHs

Die Gewerbesteuer ist neben der Körperschaftsteuer die zweite wesentliche Steuer für GmbHs. Hier erfahren Sie, wie die GewSt aus dem Jahresabschluss abgeleitet wird und welche Hinzurechnungen und Kürzungen gelten.

Stand:

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GewSt-Berechnung im Überblick

Vom Jahresabschluss zur Gewerbesteuer in drei Schritten.

Gewinn aus Gewerbebetrieb

Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn (aus KSt-Erklärung), der um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst wird.

Steuermessbetrag

Gewerbeertrag (nach Freibetrag) × Steuermesszahl 3,5 % = Steuermessbetrag. Der Freibetrag von 24.500 EUR gilt nur für Personengesellschaften, nicht für GmbHs.

Gewerbesteuer

Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde. Hebesätze variieren stark: z. B. 200 % (ländlich; ab 2027 mindestens 280 %) bis 900 % (Offenbach). Bundesdurchschnitt ca. 400 %.

Hinzurechnungen nach § 8 GewStG

Diese Posten erhöhen den Gewerbeertrag gegenüber dem steuerlichen Gewinn.

Entgelte für Schulden (Zinsen): 100 % werden zur Summe addiert

Mieten und Pachten für bewegliche Wirtschaftsgüter: 20 % der Aufwendungen

Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter: 50 % der Aufwendungen

Lizenzgebühren und ähnliche Aufwendungen: 25 % der Aufwendungen

Von der Gesamtsumme: Freibetrag 200.000 EUR abziehen, dann 25 % hinzurechnen

Kürzungen nach § 9 GewStG

Diese Posten verringern den Gewerbeertrag.

Ab Erhebungszeitraum 2025: die als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer für zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz (§ 9 Nr. 1 GewStG); bis 2024: 1,2 % des Einheitswerts

Gewinnanteile aus Beteiligungen an anderen Personengesellschaften

Bestimmte Erträge aus ausländischen Betriebsstätten

Spenden und Mitgliedsbeiträge (bis zu bestimmten Höchstbeträgen)

GewSt-Erklärung vorbereiten und fallabhängig direkt abgeben

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

Rechenbeispiel: GewSt für eine GmbH

Steuerlicher Gewinn (aus KSt-Erklärung): 200.000 EUR

+ Hinzurechnungen (z. B. 25 % von 100.000 EUR Zinsen/Mieten nach Freibetrag): 25.000 EUR

- Kürzungen (z. B. als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer ab 2025): -3.000 EUR

= Gewerbeertrag: 222.000 EUR (abgerundet auf volle 100 EUR)

× Steuermesszahl 3,5 %: 7.770 EUR Steuermessbetrag

× Hebesatz 400 %: 31.080 EUR Gewerbesteuer

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Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Die Gewerbesteuer basiert auf dem Gewinn aus Gewerbebetrieb, der aus dem Jahresabschluss abgeleitet wird. Das handelsrechtliche Ergebnis wird zunächst steuerlich korrigiert und dann um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst.

Die wichtigsten Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG: ein Viertel der Summe aus Zinsen, Mieten, Pachten und Lizenzen, soweit diese Summe 200.000 EUR übersteigt. In die Summe gehen ein: 100 % der Zinsen, 20 % der Mieten für bewegliche Wirtschaftsgüter, 50 % der Mieten für unbewegliche Wirtschaftsgüter und 25 % der Lizenzaufwendungen.

Wichtigste Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG: ab Erhebungszeitraum 2025 die als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer für Grundbesitz im Betriebsvermögen; bis 2024 waren es 1,2 % des Einheitswerts. Außerdem: Gewinnanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften und bestimmte ausländische Erträge.

Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz der Gemeinde. Beispiel: 100.000 EUR Gewerbeertrag × 3,5 % × 400 % Hebesatz = 14.000 EUR Gewerbesteuer.

Die Gewerbesteuererklärung ist zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung fällig: bis 31. Juli des Folgejahres (ohne Steuerberater) bzw. bis Ende Februar des übernächsten Jahres (mit Steuerberater).

GewSt-Erklärung vorbereiten und fallabhängig direkt abgeben

Vorbereitung und technische Prüfung sind kostenlos. Gewöhnliche GewSt-Fälle der VZ 2023 bis 2025 können für GmbH, UG, AG, SE, KGaA, eG, gewerbliche Einzelunternehmen, e.K., OHG, KG, GmbH & Co. KG und gewerbliche GbR direkt übermittelt werden, wenn alle anwendbaren Sachverhaltsfragen vollständig beantwortet und die Server- sowie ERiC-Prüfung bestanden sind. PartG und freiberufliche oder andere nichtgewerbliche Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Ausdrücklich abgefragte Spezialregime bleiben ausgeschlossen. 50 EUR fallen nur für eine serverseitig freigegebene direkte Abgabe an; ausgeschlossene Fälle reichen Sie über das ELSTER-Portal oder die Steuerberatung ein.